Warum es Queermed braucht

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Diskriminierung in Deutschland. Ein Status quo

Wir alle möchten gesund sein. Möchten durch unsere Leben gehen ohne starke gesundheitliche Einschränkungen. Keine oder zumindest wenig Schmerzen. Körperlich oder mental. Wir gebären Kinder und brauchen professionelle Unterstützung. Dafür gibt es Ärzt*innen und Therapeut*innnen in verschiedensten Fachrichtungen. Gemäß der UN-Menschenrechtskonvention ist Gesundheit ein
Menschenrecht (Artikel 25, UN-Menschenrechtscharta), gleichzeitig finden wir den Punkt Gesundheit auch im deutschen Grundgesetz. Diese beiden Punkte stellen bereits fest, dass die Gesundheit aller Menschen eines der höchsten Güter unserer Welt darstellt.

Eigentlich wäre es einfach. Wir suchen eine Praxis in unserer Wohnnähe, oder in der Nähe der Arbeit, Uni, wo auch immer Oder suchen einfach im Internet nach einer Telefonnummer einer Praxis und vereinbaren einen Termin. So ist es für sehr viele Menschen in Deutschland, für andere stellt sich die Suche und der Besuch einer Praxis oder Klinik als große Hürde dar: 

2021 wurde bei einer Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes festgehalten, dass in den letzten zwei Jahren 26,4% der Menschen Diskriminierung unter anderem im Gesundheitswesen erfahren haben. Das sind ein Viertel aller Teilnehmenden besagter Studie.

Der Afrozenus von 2020, die größte Umfrage mit Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland und aktuell einzigartig in ihrem Umfang und der Fülle an Informationen zum Leben genannter Menschen in Deutschland, stellte fest, dass in den letzten zwei Jahren zum Zeitpunkt der Befragung, 64,5% der gefragten Menschen Diskriminierung im Gesundheitswesen erfahren haben.

Dabei sind die Gründe der Diskriminierung unterschiedlich. Alleine der Hälfte aller HIV-positiv Befragten einer Studie der Deutschen Aidshilfe haben Diskriminierung aufgrund ihres HIV-Status erfahren.

Gleichzeitig konnte über die Empfehlungen bei Queermed festgestellt werden, dass nur ein Bruchteil der Praxen überhaupt barrierefreie Kriterien aufweisen. Von aktuell 550 Empfehlungen sind nur 188 als “Für Rollstuhlnutzer*innen zugänglich” gekennzeichnet worden. 85 weisen einen Aufzug auf, 54 einen stufenlosen Zugang zur Praxis. Und bei einer einzigen Praxis beherrscht die*der Ärzt*in die deutsche Gebärdensprache (DGS). Solche Informationen finden sich auch selten bei einer Internetsuche heraus. Wie sollen Menschen mit Behinderung Praxen überhaupt aufsuchen können und gesundheitliche Versorgung in Anspruch nehmen?

 

„Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“

Intersektionalität: Wenn mehrere Ebenen zusammenwirken

Die Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale, seien sie basierend auf der Hautfarbe, des Herkunftslandes, der eigenen Kultur, Sprache, Bildungsstatus, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderungen oder weiteren Gründen, stellt Diskriminierung dar. Gemäß des deutschen Grundgesetzes sollten wir davor geschützt sein. Die Realität ist aber eine andere. Dabei gilt es zwischen personeller und institutioneller Diskriminierung zu unterscheiden. Zum einen stellen Menschen Steine in unserem Leben dar, die uns Zugang zur notwendigen gesundheitlichen Versorgung verwehren oder stark erschweren, an anderer Stelle sind es Institutionen wie Krankenhäuser, welche wissentlich oder unwissentlich Patient*innen diskriminieren.

Wir müssen verstehen, dass Menschen aufgrund einzelner Merkmale, aber auch durch mehrere Merkmale gleichzeitig Diskriminierung erfahren können. Somit kann die Lebensrealität eines Schwarzen Mannes anders aussehen als für eine Schwarze queere Person. Im weiter oben erwähnten Afrozensus stellte dieser Aspekt der Mehrfachdiskriminierung bei Schwarzen cis-Frauen und Schwarzen TIN- Personen (trans*, inter und nonbinären Personen) eine zusätzliche Problematik dar.

Intersektionalität beeinflusst unser aller Leben. Wir können von einigen Merkmalen profitieren, wie dem weiß-sein, währendessen uns andere Merkmale wie Behinderung oder unsere Geschlechtsidentität vor Diskriminierungserfahrungen in unterschiedlichen Kontexten stellt. Dadurch können und müssen nicht alle Menschen einer bestimmten Gruppe die gleichen Erfahrungen gesammelt haben. Somit dürfen auch für die Menschen einer bestimmten Zugehörigkeitsgruppe nicht “über einen Kamm geschoren” werden. Jeder Mensch, auf jede*n Patient*in muss individuell eingegangen werden und die jeweiligen Bedürfnisse, Ängste und Wünsche indivduell wahrgenommen und respektiert werden.

Wie Diskriminierung im Gesundheitswesen stattfindet

Diskriminierung im Gesundheitswesen kann sehr individuell aussehen. In manchen Fällen können es sehr direkte und persönliche Situationen mit dem Praxispersonal und / oder der*dem Ärzt*in sein. Rassistische Kommentare können direkt fallen, oder in Form von Mikroaggressionen stattfinden.

"Mikroaggressionen sind alltägliche Kommentare, Fragen, verbale oder nonverbale Handlungen, die überwiegend marginalisierte Gruppen treffen und negative Stereotypen verfestigen. Sie können sowohl absichtlich als auch unabsichtlich geäußert oder getätigt werden. Obwohl sie oft nicht verletzend gemeint sind, können sie dazu führen, dass sich Menschen unsicher und unwohl fühlen. Mikroaggressionen mögen im Moment klein oder unbedeutend erscheinen, aber sie summieren sich und können Menschen das Gefühl geben nicht dazuzugehören.."

Oft hängt es mit dem unbewussten und unreflektierten Verhalten von Fachpersonal, Therapeut*innen und Ärzt*innen zusammen, dass solche Mikroaggressionen stattfinden. 
In der bereits erwähnten Studie “Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen” konnte festgestellt werden, dass vor allem Menschen mit eigener Migrationserfahrung  deutlich seltener Fachärzt*innen aufsuchen als die Menschen ohne Migrationserfahrungen. Das gleiche gilt für Vorsorgeuntersuchungen: sei es bei der zahnmedizinischen Praxis, zum Thema Krebs oder weiteren Themen. Der intersektionale Zusammenhang von Migrationshintergrund, Geschlechtsidentität und sozialer Status im Bezug auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung zeigt sich auch dort. 
Die Problematik stellt sich auch mit den fehlenden Sprachkenntnissen dar. Sowohl bei Patient*innen, die vielleicht erst vor wenigen Jahren nach Deutschland gekommen sind, an anderer Stelle fällt auch deutlich auf, wie selten das englischsprachige Angebot im Internet innerhalb deutscher Praxen und Kliniken darstellt. Selbst jameda bietet keine englischsprachige Seiten an; lediglich seit einiger Zeit führt besagtes Ärzt*innensuchportal eine Microsite auf ukrainisch mit einer kleinen Auswahl an ukrainischsprechenden Behandler*innen. 

Durch die Arbeit bei Queermed und dem Sichten von hunderten Websites stellte sich an einigen Momenten fest, dass Ärzt*innen zwar die Behandlung ihrer Meinung nach in mehreren Sprachen durchführen könnten, woher soll das die Person wissen, welche sich nicht einmal durch das Menü der Website klicken kann, weil alles nur auf Deutsch ist? 
Die bürokratischen Hürden sind im Vergleich zu anderen Ländern unfassbar groß und stellen einen Diskriminierungsfaktor dar, gegenüber dem sich viele Menschen stellen müssen.

Gleichzeitig kann Diskriminierung in größerem Ausmaß stattfinden.  Wie dem Absprechen der Lebensrealitäten, wie aus dem Policy Paper “Queer und schwanger“, welches Anfang diesen Jahres veröffentlicht und präsentiert wurde, zu lesen ist. In einer nichtrepräsentativen Umfrage wurden durch mehrere Kommentare von Teilnehmenden klar, dass viele Partnerpersonen im Zuge des Kinderwunsch und Schwangerschaftsprozesses von Ärzt*innen und / oder Klinikpersonal unter anderem oft nicht als “Familien” gelesen oder anerkannt worden sind. Obwohl die rechtliche Grundlage eine andere ist. Darüber hinaus zeigen viele Prospekte, welche in Praxen und Kliniken zu finden sind, immer noch eine sehr heteronormative, weiße Lebensrealität dar, welche mit der tatsächlichen Lebensrealität vieler Menschen nicht übereinstimmt.
Oft sind Menschen mit einer nicht-weißen, heteronormativen Lebenswirklichkeit schlechter informiert über ihre Rechte und das gesundheitsversorgende Angebot in ihrer Umgebung. 
 

Auch das Thema Körpergewicht findet sich als diskriminierender Faktor im Gesundheitswesen wieder, wie auch im Afrozensus 2020. Von unnötigen und unangebrachten Kommentaren bis hin zu falscher Diagnose und dem blanken Fokus auf dem Körpergewicht als einziges Problem der Patient*innen, was im Umkehrschluss zu mehr und gesundheitlich gravierenderen Problemen führen kann als der von Anfang an respektvolle Umgang mit Patient*innen ganz gleich ihrer Körperform und ihres Gewichts. 

 

Wie rechtliche Grundlage für Mediziner*innen aussieht

Neben dem Grundgesetz gibt es auch medizinische Leitlinien, welche beispielsweise im LGBTQIA*-Bereich vorliegen:

 Hier zu eine kurze Zusammenfassung der genannten Leitlinien:

S3-Leitlinie

Diese S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung bei trans* und anderen Personen ist 2018 erschienen. An diesen Leitlinien gearbeitet haben unter anderem Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und der Bundesverbrand trans*. Mit diesen Leitlinien, welche aus dem Leitfaden des Bundesverbrand trans* resultieren, sollen Fachpersonal und Behandlungssuchende näher gebracht werden. Vor allem soll das Verständnis auf der einen Seite gestärkt werden, auf der anderen das Wissen der eigenen Rechte näher bringen und somit das Selbstbewusstsein von Behandlungssuchenden stärken.

"Doch wenn trans* Menschen darunter leiden, dass Geschlecht und Körper nach heutigen Maßstäben nicht zusammenpassen, kann daraus ein sogenannter krankheitswertiger Leidensdruck entstehen. Dann können medizinische Maßnahmen helfen, die den Körper an das eigene Geschlecht angleichen."

Während offiziell noch der ISD-10 in Deutschland gilt, ist bereits 2018 der ICD-11 der WHO veröffentlich worden, welcher Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Störung auflistet.

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine eigenen Leitfaden, welcher zuletzt ausgelaufen ist und wo bereits an neuen Leitlinien gearbeitet wird. Die neuen Leitlinien sollen Ende März 2023 fertig gestellt werden. Im gleichen Atemzug wird der chirurgische Leitfaden für “Geschlechstsangleichende chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie” hoffentlich dieses Jahr fertiggestellt und zeitnah veröffentlicht.

Dabei kann nicht einfach “irgendjemand” Leitlinien erstellen, denn es gibt sorgfältige Richtlinien für alle medizinischen Leitlinien, die auch in den Leitlinien noch einmal hervorgehoben werden:

Es braucht eine systematische Literaturrecherche, ein repräsentatives Gremium und eine strukturierte Konsensfindung. Durch die wissenschaftliche und sorgfältige Herangehensweise soll garantiert werden, dass die Leitlinien allumfassend einer respektvollen Behandlung und einer Verbesserung des Gesundungsprozesses von trans* Personen hat.

Im Leitfaden findet sich unter anderem auch eine Checkliste für Patient*innen wieder, mit der überprüft werden kann, ob die Praxis ein guter und sicherer Ort (Stichwort Safe*r Space) darstellt. Für Ärzt*innen und Therapeut*innen kann das eine Reflektionsmöglichkeit sein, gerade unter dem Aspekt der eigenen Privilegiertheit und dem Verständnis des Machtgefälle zwischen Ärzt*in / Therapeut*in und Patient*in.

Empfehlungen der WPATH (World Professional Association for Transgender Health)

Die aktuell 7. Ausgabe des “Standards of Care” von 2001 ist in 18 Sprachen erhältlich und soll eine klinische Führung für medizinisches Fachpersonal bieten in der Behandlung von trans* und gendernonkonformen Personen. Dabei werden verschiedene medizinische Fachbereiche abgedeckt: Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Urologie, Reproduktionsmöglichkeiten, Stimm- und Kommunikationstherapie sowie therapeutische Bereiche.

Wie die S3-Leitlinien fokussiert sich das Dokument zwar auf das medizinische Fachpersonal, ist aber auch für Individuen, Freund*innen, Familien und andere Institutionen zu empfehlen, da es weitreichende Informationen über die Notwendigkeit des respektvollen und medizinisch-einheitlichen Umgang mit trans* Patient*innen.

Empfehlungen der APA (American Psychiatric Association)

Die American Psychiatrich Association bietet auf Ihrer Internetpräsenz eine Vielzahl an Leitfäden und Handlungsempfehlungen im therapeutischen Umgang mit Patient*innen und den Themen Diversität, Gender und sexuelle Orientierung. Darüber hinaus finden sich auch weiterführende Informationen wie zum höheren Gefahr einer Covid-Erkrankung bei sexuellen und geschlechtsspezifischen Minderheiten, ein Leitfaden für queere Familien und Handreichungen für Schulen zum Thema LGBTQIA* und Mentale Gesundheit.

Diese genannten  Leitlinien stellen natürlich keine absolute Sammlung dar, jedoch zeigen diese, dass es durchaus Informationen auch für Fachpersonal gibt, sich in diesem Bereich zu informieren und gegebenenfalls auch Diskrimiinerungserfahrungen innerhalb ihrer eigenen Praxis / Klinik bewusster werden können.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzt*innen & Therapeut*innen 

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wo sich Ärzt*innen und Therapeut*innen zu verschiedenen Themen weiterbilden können. Diese Bildungsarbeit wird sehr oft von Menschen aus den jeweiligen Communities geleistet. In der folgenden Liste gibt es eine Mehrzahl an Möglichkeiten, nach Weiterbildungsmöglichkeiten zu schauen:

  • https://www.regenbogenportal.de/
  • https://www.bundesverband-trans.de/angebote
  • https://www.waldschloesschen.org/de/
  • https://www.praxis-vielfalt.de/
 
Zur allgemeinen Weiterbildung können auch Bücher gelten, welche von Aktivist*innen und Betroffenen geschrieben wurden die Aufmerksamkeit auf gesellschaftliche & institutionelle Probleme wie Rassismus, Homo- und trans*feindlichkeit zu richten. Queermed führt eine Bücherliste, welche stetig erweitert wird und ein Anstoßstein sein kann.
Gleichzeitig gibt es einen Leitfaden für den sensibilisierten Umgang mit Patient*innen, der für die Selbstreflektion im Umgang mit verschiedenen Diskriminierungsproblematiken darstellt und Hilfestellung leistet.
 

Was können Patient*innen bei Diskriminierung tun

Für Patient*innen ist der erste empowerende Schritt, sich bewusst zu sein, wenn eine Diskriminerung im Gesundheitswesen stattgefunden hat. Dazu anschließend gehört das Wissen, welche Rechte Patient*innen im Falle einer Diskriminierung haben, welche Schritte sie gehen können. 
Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes anmerkt, ist bisher nicht eindeutig rechtlich geklärt, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch im Gesundheitswesen angewendet werden kann.

Rechtlich gesehen werden Ärzt*innen bei ihrem Wunsch eine Behandlung abzulehnen, gemäß (§ 7 Absatz 2 Satz 2 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer (MBO)) unter anderem durch das Genfer Gelöbnis dahingehend eingeschränkt. Übertragen wir die Gesetzgebung über das AGG  auf besagte Berufsordnung, würde dies den Punkt bekräftigen, dass eine Nichtbehandlung aufgrund von rassistischer Zuschreibungen gegenüber Patient*innen nicht rechtens sei.

In erster Linie dürfen Patient*innen ihre Praxis frei wählen, solange diese keine Überlastung meldet oder keine freien Therapieplätze hat. Im Falle einer Diskriminierung steht Patient*innen also natürlich frei, die bisherige Praxis und Versorgung sofort an der Stelle abzubrechen und sich auf die Suche nach einer neuen Praxis zu machen.
Neben den Möglichkeiten, sich bei verschiedenen Beratungsstellen zu melden, gibt es auch gesonderte Antidiskriminierungsstellen. In Kliniken kann es sein, dass es dort gesonderte Beschwerdestellen bzw. Qualitätssicherungsstellen gibt, wo sich Patient*innen im Falle einer Diskriminierung melden können.
Es gibt auch die Möglickeit, bei den jeweiligen Ärztekammern im jeweiligen Bundesland eine Beschwerde einzureichen. Für Therapeut*innen gibt es gesonderte Kammern. Unter anderem führt die Schwulenberatung Berlin einen Leitfaden für Betroffene von Diskriminierung im Gesundheitswesen, bei dem die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet werden. 

Anwaltliche Schritte sind nur mit der Verfügbarkeit von rechtlichen Mitteln möglich, was ein hinderlicher Faktor sein kann.

Queermeds Arbeit unterstützen

Da sich in naher Zukunft die Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Deutschland nicht von jetzt auf gleich komplett vermeiden lassen können, braucht es neben der aktiven Weiterbildung von angehenden und bereits praktizierenden Behandlenden, Möglichkeiten, für Patient*innen mit Diskriminierungserfahrungen, diese Erfahrungen so gut es geht zu vermeiden. Mithilfe von Queermed können positive Empfehlungen mit anderen Menschen deutschlandweit geteilt werden.

Idealerweise wäre dieses Projekt nicht notwendig. Solange es aber nach wie vor viele Menschen gibt, die aufgrund von Diskriminierungen keine oder schlechte Behandlung bei gesundheitlichen Problemen erhalten, bietet Queermed einen Anhaltspunkt, um die Ärzt*innen und Therapeut*innen hervorzuheben, die jedem Mensch, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung einen Safer Space bieten.”

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