Eigenhändiges Testament: Du als Erblasser:in schreibst das Testament selbst, unterschreibst und datierst es. Es ist rechtlich bindend, wenn es vollständig handschriftlich verfasst ist.
Notarielles Testament: Ein:e Notar:in erstellt das Testament, wobei Du als Erblasser:in Deine Wünsche mündlich mitteilst. Der:die Notar:in verfasst das Testament, Du als Erblasser:in unterschreibst. Es bietet eine höhere Sicherheit und kann nur schwer angefochten werden.
Gemeinschaftliches Testament: Zwei Personen (beispielsweise Ehepartner:innen) verfassen zusammen ein Testament, das gegenseitige Verfügungen enthält. Häufig ist dies ein sogenanntes „Berliner Testament“.
Digitales Testament: In einigen Ländern ist es auch möglich, ein Testament elektronisch zu hinterlegen, jedoch muss dies bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen.