Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) regelt seit dem 1. November 2024, wie Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern können. Es ersetzt für diesen Bereich weitgehend das vorherige Transsexuellengesetz (TSG), das stark kritisiert wurde, weil es aufwendige Gutachten und Gerichtsentscheidungen verlangte.
Kernpunkte des SBGG:
- Selbstauskunft statt Gutachten
Volljährige können ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers, keine Angabe) und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Es sind keine psychologischen Gutachten oder Gerichtsverfahren mehr nötig. - Anmeldefrist
Die Änderung muss in der Regel 3 Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. - Minderjährige
Für Minderjährige gibt es besondere Regelungen, z.B. Mitwirkung der Sorgeberechtigten; für ältere Jugendliche sind eigene Erklärungen möglich, Details hängen vom Alter und Sorgerecht ab. - Mehrfache Änderungen
Mehrfache Änderungen sind möglich, aber zeitlich begrenzt (z.B. Mindestabstände zwischen Änderungen), um Missbrauch zu verhindern – genaue Regelungen stehen im Gesetzestext.
Das Gesetz soll trans*, inter* und nicht-binären Menschen ermöglichen, ihre rechtlichen Daten unkomplizierter an ihre Identität anzupassen. Erste Auswertungen zeigen, dass zehntausende Menschen diese Möglichkeit genutzt haben und viele Betroffene von einer großen Erleichterung berichten.
Gleichzeitig gibt es öffentliche Debatten, u.a. aufgrund einzelner Fälle, in denen rechtsextreme oder prominente Personen das Gesetz nutzten. Diese Debatten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das SBGG vor allem dazu dient, Grundrechte und Menschenwürde von TIN*-Personen zu stärken.
Für die medizinische Versorgung bedeutet das SBGG:
- Namen und Geschlechtseintrag in Systemen sollten zeitnah aktualisiert werden.
- trotzdem kann es Übergangsphasen geben, in denen alte Daten (z.B. Versichertenkarte) noch nicht geändert sind – hier braucht es sensible Prozesse, um Deadnaming und Misgendering zu vermeiden.
- Einrichtungen sollten klare interne Abläufe entwickeln, um Änderungen rechtssicher und respektvoll umzusetzen.
Weiterlesen:
- BMBFSFJ: Übersicht zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
- Gesetze-im-Internet: Gesetzestext SBGG
- BMJ: Informationsseite zum Selbstbestimmungsgesetz