Regenbogenfamilie

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Regenbogenfamilien sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil queer ist – z.B. lesbisch, schwul, bi+, trans*, inter*, nicht-binär. Dazu gehören Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternkonstellationen, Single-Eltern, Co-Parenting-Modelle und viele mehr.

Kinder können biologisch mit einem oder mehreren Elternteilen verwandt sein, aus früheren Beziehungen stammen, adoptiert oder Pflegekinder sein. Es gibt keine „Standard-Regenbogenfamilie“ – Vielfalt ist der Normalfall.

Trotzdem sind rechtliche Regelungen in Deutschland häufig noch auf klassische heterosexuelle Ehen ausgerichtet. Folgen können sein:

  • komplizierte Adoptionsverfahren, insbesondere für „zweite Mütter“ oder „zweite Väter“
  • fehlende rechtliche Absicherung von Mehreltern-Konstellationen
  • Unsicherheit bei Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht
  • Diskriminierung in Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Medizin („Wo ist der richtige Vater?“).

Im Gesundheitswesen begegnen Regenbogenfamilien u.a.:

  • heteronormativen Anamnesebögen („Mutter/Vater“ statt „Elternteil 1/2/…“)
  • Annahmen, dass nur heterosexuelle Paare Kinder haben („Wie kann das Kind denn entstanden sein?“)
  • Unwissen über reproduktionsmedizinische Wege, Co-Parenting oder trans* Elternschaft.

Queersensible Versorgung heißt:

  • alle Eltern ernst nehmen, die Verantwortung übernehmen – unabhängig von Geschlecht, Genetik oder Personenstand.
  • Kinder nicht gegenüber Eltern ausspielen („Wer ist denn die echte Mutter?“).
  • vielfältige Familienbilder in Materialien, Wartezimmern, Geburtsvorbereitung etc. sichtbar machen.

Regenbogenfamilien sind keine „Experimentierfelder“, sondern stabile, liebevolle Familienformen. Forschung zeigt, dass Kinder in Regenbogenfamilien in ihrer Entwicklung nicht schlechter, teilweise sogar besser unterstützt sind – entscheidend ist die Qualität der Beziehungen, nicht die Geschlechtskonstellation der Erwachsenen.

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