Diskriminierung bedeutet, dass Menschen wegen bestimmter Merkmale benachteiligt, ausgeschlossen oder abgewertet werden – z.B. wegen Geschlecht, „Rasse“/ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Diese Merkmale sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt.
Nicht jede Ungleichbehandlung ist juristisch Diskriminierung, aber rechtlich relevant ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung nach diesen Kriterien – etwa beim Zugang zu Jobs, Wohnungen, Versicherungen oder Dienstleistungen des Alltags. Im medizinischen Kontext umfasst Diskriminierung z.B.:
- Verweigerung oder schlechtere Qualität von Behandlung aufgrund von Queerfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus, Fatfeindlichkeit
- respektlose Anrede, Misgendering, Deadnaming
- ungleiche Behandlung wegen Versicherungsstatus, Herkunft, Sprache
- fehlende Barrierefreiheit.
Neben der rechtlichen Ebene gibt es strukturelle Diskriminierung: Institutionen sind so gebaut, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden – etwa, wenn Formulare nur „männlich/weiblich“ kennen, wenn in der medizinischen Forschung nur weiße cis Männer vorkommen oder wenn Räume nicht rollstuhlgerecht sind.
Diskriminierung macht nachweislich krank: Sie erhöht Minderheitenstress, beeinträchtigt psychische und körperliche Gesundheit, führt zu Versorgungslücken (weil Betroffene medizinische Angebote meiden) und verschärft soziale Ungleichheiten.
Für Einrichtungen ist wichtig:
- Diskriminierung ist kein „Missverständnis“, sondern ein strukturelles Risiko.
- Es braucht klare Ansprechstellen, Beschwerdewege und eine Kultur, in der Kritik möglich ist.
- Fortbildungen und Leitfäden – wie euer eigener Queermed-Leitfaden – unterstützen Teams dabei, diskriminierungssensibel zu handeln.
Weiterlesen:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: „Was ist Diskriminierung?“
- Integrationsbeauftragte: „Schutz vor Diskriminierung“