Diskriminierung

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Diskriminierung bedeutet, dass Menschen wegen bestimmter Merkmale benachteiligt, ausgeschlossen oder abgewertet werden – z.B. wegen Geschlecht, „Rasse“/ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Diese Merkmale sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt.

Nicht jede Ungleichbehandlung ist juristisch Diskriminierung, aber rechtlich relevant ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung nach diesen Kriterien – etwa beim Zugang zu Jobs, Wohnungen, Versicherungen oder Dienstleistungen des Alltags. Im medizinischen Kontext umfasst Diskriminierung z.B.:

  • Verweigerung oder schlechtere Qualität von Behandlung aufgrund von Queerfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus, Fatfeindlichkeit
  • respektlose Anrede, Misgendering, Deadnaming
  • ungleiche Behandlung wegen Versicherungsstatus, Herkunft, Sprache
  • fehlende Barrierefreiheit.

Neben der rechtlichen Ebene gibt es strukturelle Diskriminierung: Institutionen sind so gebaut, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden – etwa, wenn Formulare nur „männlich/weiblich“ kennen, wenn in der medizinischen Forschung nur weiße cis Männer vorkommen oder wenn Räume nicht rollstuhlgerecht sind.

Diskriminierung macht nachweislich krank: Sie erhöht Minderheitenstress, beeinträchtigt psychische und körperliche Gesundheit, führt zu Versorgungslücken (weil Betroffene medizinische Angebote meiden) und verschärft soziale Ungleichheiten.

Für Einrichtungen ist wichtig:

  • Diskriminierung ist kein „Missverständnis“, sondern ein strukturelles Risiko.
  • Es braucht klare Ansprechstellen, Beschwerdewege und eine Kultur, in der Kritik möglich ist.
  • Fortbildungen und Leitfäden – wie euer eigener Queermed-Leitfaden – unterstützen Teams dabei, diskriminierungssensibel zu handeln.

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