Pressemitteilung Queermed: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt
- Samson Grzybek
- Köln
- In der heutigen Bundestagssitzung wurde mithilfe der Stimmen von SPD, FPD, Bündnis 90 /DIE GRÜNEN und der Gruppe DIE LINKE das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet.
- Queermed-Geschäftsführung und Gründer*in Sara Grzybek begrüßt die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, sieht jedoch einige notwendige Verbesserungen beim verabschiedeten Gesetzesentwurf
In der heutigen Bundestagssitzung wurde für das “Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften” (SBBG) abgestimmt:
- 374 Ja
- 231 Nein
- 11 Enthaltungen
Damit kann der Gesetzesentwurf verabschiedet werden und das “Transexuellengesetz” (TSG) abgeschafft werden.
Ab dem 01. November 2024 soll es möglich sein, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nur noch per Selbstauskunft gegenüber dem Standesamt ändern können.
Das Transsexuellengesetz ist abgeschafft!
Folgende Punkte fallen weg:
- ärztliche Bescheinigungen
- verpflichtende Begutachtung
- teure Gerichtsverfahren
Das Selbstbestimmungsgesetz kommt!
Neben mehreren Verbesserungen des Gesetzes nach dem letzten Input seitens Organisationen, Fachverbänden, Expert*innen und Communities:
- Keine Datenweitergabe an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nach Änderung des Geschlechtseintrags
- trans*weibliche Eltern können im Geburtenregister ohne Gerichtsverfahren eingetragen werden
- Keine Ausnahme mehr für das Offenbarungsverbot für nahe Angehörige
“Nach jahrelangem Warten ist es endlich soweit: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt und es ist ein richtiger und wichtiger Schritt in eine etwas leichtere Zukunft für viele trans*, inter* und nichtbinäre Menschen. Damit wir das rechtswidrige “Transexuellengesetz”endlich abgeschafft. Danke, dass so viele von euch so laut und solidarisch mit uns waren und sich weiter einsetzen.”
- Hausrechtregelung (vor allem zum Nachteil von trans*weiblichen Personen)
- Einführung der Beratungserklärung für minderjährige Personen
- Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, ohne unbefristete oder verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung sind vom SBBG ausgeschlossen
- Benachteiligung von geschäftsunfähigen Personen
“Wir dürfen uns weiterhin nicht einschüchtern lassen von menschenfeindlichen Aussagen und Taten. Wir müssen weiterhin laut bleiben und uns für trans*, inter* und nonbinäre Menschen einsetzen, die immer noch viel Diskriminierung und Gewalt erfahren. Im gleichen Atemzug müssen wir weiterhin eine Nachbesserung des SBBG einfordern, die es leider noch in das abgestimmte Gesetz geschafft haben. Wir fordern freie Selbstbestimmung für alle Menschen!”, sagt Queermed Geschäftsführung und Gründer*in Sara Grzybek.